Ein Vertrag wird wirksam, wenn wir Ihre Bestellung schriftlich, per E-Mail, Fax, postalisch oder telefonisch bestätigen oder durch Auslieferung der Ware bzw. Durchführung der Dienstleistung annehmen.
Die Angebote von OILTESCO sind bis zum endgültigen Vertragsabschluss freibleibend und nicht bindend, insbesondere in Bezug auf Ausführung, Preise und Lieferfristen, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet.
Der Leistungsumfang wird durch eine von beiden Seiten unterzeichnete übereinstimmende Erklärung bestimmt. Liegt diese nicht vor, gilt die schriftliche Auftragsbestätigung von OILTESCO.
OILTESCO haftet für Leistungsangaben und Erklärungen seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nur, wenn diese von OILTESCO ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen sind Schätzungen und nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich festgelegt sind und beginnen erst, wenn der Vertragspartner von OILTESCO die zuvor zu erbringenden Mitwirkungshandlungen (siehe 5.) erfüllt hat.
Der Vertragspartner von OILTESCO stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen – auch seitens seiner Erfüllungsgehilfen – rechtzeitig und kostenlos für OILTESCO erfolgen.
Der Vertragspartner trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben, für die er verantwortlich ist, wiederholt oder verzögert werden müssen. Auch bei einem vereinbarten Festpreis ist OILTESCO berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
Mängel sind OILTESCO unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
OILTESCO haftet nicht für Schäden, die aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden entstanden sind.
Der Vertragspartner kann als Gewährleistung nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Schlägt diese fehl, kann der Vertragspartner Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere eine Haftung für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig verursacht oder resultiert unmittelbar aus der Verletzung einer sogenannten „Kardinalpflicht“ gemäß diesem Vertrag.
Die Haftungsbeschränkungen von OILTESCO gelten gleichermaßen zugunsten seiner Mitarbeiter und leitenden Angestellten.
Die Haftung von OILTESCO ist für alle Schäden eines Auftrages auf den Höchstbetrag von € 250,- begrenzt. Gegenüber Ingenieuren und Vollkaufleuten ist die Haftung zudem der Art und dem Umfang nach auf solche Schäden beschränkt, die bei Vertragsabschluss für sie vorhersehbar waren.
Von OILTESCO gelieferte Gegenstände bleiben gemäß den nachfolgenden Ziffern 9.2 – 9.4 Eigentum von OILTESCO. Ziffern 9.2 und 9.3 unterscheiden ausdrücklich, ob der Vertragspartner von OILTESCO Verbraucher oder Unternehmen ist.
Ist der Vertragspartner von OILTESCO ein Verbraucher, findet Ziffer 9.3 keine Anwendung. Eine von OILTESCO gelieferte Sache bleibt dann solange im Eigentum von OILTESCO, bis die konkrete Sache vollständig an OILTESCO bezahlt ist.
Ist der Vertragspartner von OILTESCO ein Unternehmen, findet Ziffer 9.2 keine Anwendung. Eine von OILTESCO gelieferte Sache bleibt dann solange im Eigentum von OILTESCO, bis sämtliche Forderungen, die OILTESCO aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegenüber diesem zustehen und fällig sind, vollständig bezahlt sind.
Sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen gilt: Bis zum Übergang des Eigentums auf den jeweiligen Vertragspartner darf dieser eine gelieferte Sache entsprechend ihrem konkret-funktionalen Zweck nutzen, jedoch keinesfalls dauerhaft an Dritte weitergeben, überlassen oder weiterverarbeiten. Der Vertragspartner hat die Sache stets mit Sorgfalt zu behandeln.